AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Vortragsanmeldung
Allen Leistungen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, die vom Kunden mit seiner Bestellung anerkannt werden.
§ 1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind wissenschaftliche Vorträge und deren Veröffentlichung im Rahmen des Deutschen Luft- und Raumfahrtkongresses 2016.
Der einreichende Autor schließt mit der Anmeldung des Vortrags oder Posters und dessen Annahmebestätigung durch die Programmkommission des DLRK einen privatrechtlichen Vertrag mit der DGLR e.V. über die Durchführung eines wissenschaftlichen Vortrags während des Deutschen Luft-und Raumfahrtkongresses 2016.
Die Ausführung des Vortrags während des Kongresses durch eine dritte Person ist zulässig (z.B. Co.-Autoren oder sonst. Vertreter). Der Vortrag muss auf diese Person umgeschrieben werden.
Welche Leistung vertraglich vereinbart ist, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Die DGLR e.V. behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine auch wesentliche Änderung oder Abweichung zum Inhalt und Ablauf des Kongresses zu erklären über die der Teilnehmer vor Beginn der Veranstaltung informiert wird. Eine Verlegung des Vortragsortes ist möglich.
Leistungen:
Einbindung des Vortrags in das Kongressprogramm
Aufnahme des Papers zum Vortrag/Poster in den Downloadbereich des Onlineprogramms
Berechtigung der Veröffentlichung des Papers zum Vortrag/Poster als DGLR-Netzpublikation
Berechtigung zur Teilnahme des Papers zum Vortrag/Poster am Begutachtungsprozess für CEAS Space Journal und CEAS Aeronautical Journal
§ 2 Vertrag /Anmeldung
Die Anmeldung eines Vortrags/Posters muss stets schriftlich erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhält der einreichende Autor eine Anmeldebestätigung. Diese bestätigt lediglich die formal korrekte Ausführung der Anmeldung und gilt nicht als Annahmebestätigung des Vortrags/Posters. Es besteht kein Anspruch auf Annahme des Vortrags/Posters durch die Anmeldung.
Gehört der Teilnehmer zu einer Personengruppe, der ein Preisnachlass gewährt wird, kann nur von einem Preisnachlass pro Vortrag Gebrauch gemacht werden. Durch die Anmeldung werden die AGB vom Teilnehmer anerkannt.
Im Regelfall wird nur eine Vortragsanmeldung pro Person von der Programmkommission angenommen. Falls Sie weitere Vorträge anmelden möchten, wenden Sie sich bitte an den Projektmanager (dlrk@dglr.de). Für die Anmeldung eines zweiten Vortrags sind keine weiteren Vortragsgebühren zu entrichten. Für die Anmeldung eines dritten Vortrags entstehen Gebühren in Höhe von: siehe Gebührentabelle. Für eine zusätzliche Anmeldung von Postern sind keine weiteren Gebühren zu entrichten.
§ 3 Rücktritt
Rücktritt durch den Vortragenden nach der Stornierungsfrist
Der Autor hat die Möglichkeit bis 14 Tage nach der Annahmebestätigung von seinem Vortrag/Poster und damit vom Zustandekommen des Vertrags zurückzutreten. Nach Ablauf dieser Frist tritt die Wirksamkeit des Vertrags in Kraft mit allen Leistungen und Pflichten. Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung und kein Erlass der Gebühren der für jeden Vortrag zu entrichtenden Vortragsgebühr.